Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baugesetz
Abschnitt:
X. Schluss­bestimmungen
Inhalt:
10. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Paragraf:
064
Kurztext:
Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 21/2025
Text:
Die besonderen Verfahrensbestimmungen für Solaranlagen, Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen nach § 34d in der Fassung des Gesetzes über Erleichterungen für Vorhaben der Energiewende – Sammelgesetz, LGBl.Nr. 21/2025, finden keine Anwendung auf Baubewilligungs- und Bauanzeigeverfahren, die bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleitet worden sind.