Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
Gesetz/VO:
Baugesetz
Abschnitt:
V.5 Besondere Bestimmungen Energiewende
Inhalt:
5. Abschnitt
Baubewilligungsverfahren und Anzeigeverfahren

5. Unterabschnitt
Besondere Bestimmungen für Vorhaben der Energiewende
Paragraf:
§ 34e
Kurztext:
Veröffentlichung
Text:
Erledigungen in Bewilligungs- und Anzeigeverfahren, einschließlich Bescheinigungen nach § 34d Abs. 4, betreffend Vorhaben der Energiewende sind unverzüglich nach ihrer Erlassung mindestens vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal im Internet zu veröffentlichen (§ 9 des Bezirksverwaltungsgesetzes bzw. § 32e des Gemeindegesetzes).